Die Sparkassen sind zwar weiterhin Anstalten des öffentlichen Rechts, doch haften ihre Träger nicht mehr subsidiär für die Verbindlichkeiten ihrer Sparkasse.
So lagen weitreichende Verluste durch Gebäuderisse sowie Abplatzungen, Ausblühungen und Versinterungen des Putzes vor und die originalen Farben hafteten schlecht auf dem Untergrund.