Zuständig für häuslichen Unterricht sind die Bildungsdirektionen in den entsprechenden Bundesländern, genau die Referate für Externistenangelegenheiten.
Diese Veränderungen gaben der Frau eine gewisse Normgrundlage zur häuslichen Auflehnung gegenüber dem Gatten, durch welche seine Dominanz in Frage gestellt wurde.
Die Patientenvertreter wiesen darauf hin, dass die Beratung des Indikationskataloges im Gesamtkontext, insbesondere im Zusammenhang mit der häuslichen psychiatrischen Fachkrankenpflege beraten werden sollte.