Die beiden Gedankengänge basieren zwar auf gegensätzlichen Voraussetzungen, führen aber zum selben Ergebnis: Die Todesfurcht erweist sich als unangebracht, der Tod ist nicht beklagenswert.
Da die Bürger den Geldwert des Waldes nicht erkannt hätten, seien die stadtfernen Bereiche ohne eine rationelle Waldwirtschaft in einem beklagenswerten Zustand gewesen.