Namentlich sind das Ordinarien, Außerplanmäßige Professoren, Juniorprofessoren, Gastprofessoren, Honorarprofessoren, Lehrstuhlvertreter und Privatdozenten.
Generell wird im Handelsrecht zwischen direkten und indirekten, pagatorischen und kalkulatorischen sowie zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen unterschieden.