Im weiteren Verlauf erfährt die Ratte jedoch eine brutale Zurechtweisung ihrer persönlichen Betrachtungen, denn die Katze des Sultans fängt und tötet die Ratte.
Sie erfolgt bei nur geringfügigem Fehlverhalten des jugendlichen Täters durch ausdrückliche Zurechtweisung seitens des Jugendrichters, der dabei an keine bestimmte Form gebunden ist.
Eine Strafmöglichkeit ist öffentliche Zurechtweisung, doch empfiehlt sich dabei Zurückhaltung; ein öffentlicher Tadel kommt nur bei gravierendem oder häufigem Fehlverhalten in Betracht, da sonst das Amt beschädigt wird.