Küchenlüftungsanlagen im gewerblichen Bereich sind genehmigungs- und überwachungspflichtig und unterliegen den gültigen Bauvorschriften zur Auslegung, Installation, Betrieb, laufender Wartung und Überwachung.
Das Gebäude-Dezernat überwacht, sichert und erhält den Grundbesitz und das Dezernat für technische Anlagen dient zum Anschluss und zur Wartung der Betriebsinfrastruktur.