Die Vorschrift soll die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Justizvollzugsanstalten und die Sicherheit der mit der Verwahrung befassten Amtsträger gewährleisten.
Zu den angebotenen Dienstleistungen des Unternehmens zählten neben der Verwahrung in Gefängnissen auch die Gefangenenüberführung, die Drogentherapie und Bildungsdienstleistungen für Insassen.