Mit der Ausschaltung des Nationalrates und der verfassungswidrigen Verabschiedung der austrofaschistischen „Maiverfassung“ 1934, die ein ständisches Prinzip verwirklichen sollte, wurden auch die Landesverfassungen aufgehoben.
Zwischen seinen ersten Bemühungen, einer Eingabe an die zuständige preußische Ministerialbürokratie im Jahr 1836, und der Verabschiedung des Reichsgesetzes lagen fast vier Jahrzehnte.
Bis zur Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes sollte aufgrund des Widerstandes unterschiedlicher Interessengruppen und Parteien ein weiteres Jahr vergehen.