1956 forderte er im Handbuch der Heimerziehung, „die (besonders infektiöse) Kerngruppe chronischer Asozialität möglichst frühzeitig... einer geeigneten Sonderbehandlung zuzuführen“.
Die im letzten Satz getroffene Befugnis stellt die aus historischer Sicht dominierende Aufgabe dar, die als Geheime Reichssache laufende „Sonderbehandlung der potentiellen Gegner“.
Nach Entscheidung durch den Justizminister und „ohne des Führers Zeit mit diesen Dingen überhaupt noch zu beschweren“ sollten „nicht genügende Justizurteile“ durch „polizeiliche Sonderbehandlung korrigiert“ werden.