Die Maastrichter Prinzipien umfassen 44 Prinzipien, die in Abschnitte unterteilt sind: Allgemeine Prinzipien, Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten, Rechenschaft und Rechtsmittel sowie Schlussbestimmungen.
Das Geschäft führt der Vorstand in Absprache mit dem Aufsichtsrat eigenverantwortlich, aber beide Organe, Vorstand und Aufsichtsrat, sind den Mitgliedern gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
Die Täter müssen für ihre Vergehen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden und alle Parteien sind aufgerufen, Ermittlungen zu diesen Berichten durchzuführen.