Die Konsum-Geschäfte gaben ab 1954 beim täglichen Einkauf Rabattmarken (Konsum-Marken) aus, für die eine Rückvergütung auf die getätigten Umsätze gezahlt wurde.
Eine Rückvergütung wird gezahlt, wenn der Vertrag ab Beginn unwirksam war und daher der Vertrag nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts rückabgewickelt werden muss.
Die genossenschaftliche Rückvergütung stellte speziell in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Gründung eine besondere Attraktion für die Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung der Konsumgenossenschaften dar.
Diese Art der Rückvergütung, die aus den Bonusaktionen der Paid4Szene entstanden ist, haben mittlerweile einige große Unternehmen salonfähig gemacht und auch ausgebaut.
Das diesbezügliche Missverständnis in der öffentlichen Diskussion beruht darauf, dass das Prinzip des Rückkaufs mit dem der Rückvergütung verwechselt wird, bei der ggf.