Aus feuerpolizeilichen Gründen hatte sich jeder Mieter mit dem Rauchfangkehrer und dem Gerichtsdiener abzusprechen, da diese bei jeder Vorstellung anwesend sein mussten.
Die neue Eigentümerin kümmerte sich zunächst lange kaum um den Erhalt der Bausubstanz, die Mieter „[…] fanden nie einen Ansprechpartner auf Vermieterseite“.
Die Abgabe ergänzt die den Liegenschaftenbesitzern auferlegten und via Nebenkosten den Mietern überwälzte Grundgebühr, die die Kosten für die Separatsammlungen abdeckt.