Die Division war auf dem Papier wie eine Volksgrenadier-Division gegliedert, blieb aber praktisch ohne schwere Waffen, ausgerüstet in der Hauptsache mit Gewehren und Panzerfäusten.
Da insbesondere vollautomatische Waffen, halbautomatische Gewehre und Kurzwaffen bei Schusswaffengewalt benutzt werden, ist es sinnvoll, diese Waffen für den Privatwaffenbesitz zu verbieten.
Im Aufbau unterscheiden sich Gewehre und Maschinengewehre vor allem durch die Funktionsweise des Wiederlademechanismus der Waffe und der Verschlusstechnik.
Bei der Geschossvorlagenfähigkeit (auch: Geschossvorlagefähigkeit) handelt es sich um einen Sicherheitsaspekt bei modernen Kleinwaffen wie z. B. Gewehren.