Die von den beteiligten Verkehrsunternehmen gesammelten Fahrgelder wurden bis 1996 entsprechend der vom jeweiligen Unternehmen geleisteten Platzkilometer aufgeteilt (angebotsorientiert), seit 1997 erfolgt eine Aufteilung nach Fahrgastzahlen (nachfrageorientiert).
Erfolgt der Betrieb genehmigungsfrei, sind keine Verträge notwendig, Auflagen gibt es lediglich zur maximalen Fahrzeuggröße und bei der Erhebung von Fahrgeldern.
Es bestand jetzt – genau andersherum als bisher – Fahrgastfluss von vorne nach hinten, die Fahrgäste warfen das Fahrgeld beim Fahrer in eine Zahlbox und trennten sich ihre Fahrkarte ab.