Den Mietkosten hätten den Anliegern jedoch wiederum Einsparungen bei den Kosten für Energie, Wärmedämmung, Korrosionsschutz sowie Fassaden- und Fensterreinigung gegenübergestanden.
Für Siedlungsstraßen wird oft der Wortbestandsteil -weg genutzt, da hier vom Belag oder der Straßenbreite von Behörden oder Anliegern die Abgrenzung zur Stadtstraße gewünscht ist.
Würden bei der Gebührenfestsetzung auch kalkulatorische Zinsen auf das Abzugskapital berechnet, würden die Anlieger diesen Teil der Kapitalkosten doppelt tragen.